Arbeitsvisum (Blue-Card-Regelung)

Ein gültiges Arbeitsvisum muss für jede Einreise von Ausländern nach Deutschland vorliegen, die in Deutschland erwerbstätig werden wollen. Dies gilt für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit (Geschäftsvisum) sowie für die Anstellung in einem Arbeitsverhältnis (Arbeitsvisum).

Arbeitsvisum

Sollten Sie als Arbeitnehmer / in bei einem in Deutschland angesiedelten Unternehmen arbeiten wollen und hierfür keine gültige Arbeitserlaubnis haben, müssen Sie grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen Deutschen Botschaft ein Arbeitsvisum beantragen.

Voraussetzungen:

  • ein konkretes Arbeitsplatzangebot muss vorgelegt werden können
  • auf Grundlage dieses Arbeitsplatzangebotes wird durch die zuständige Behörde in der Regel geprüft, ob auf dem deutschen Arbeitsmarkt Arbeitnehmer / innen für die Beschäftigung zur Verfügung stehen, die bereits eine Arbeitserlaubnis haben.

Allerdings gelten bei bestimmten Tätigkeiten Ausnahmen.

Blue-Card-Regelung

Eine Blaue Karte EU kann ein Ausländer gemäß § 19a Aufenthgesetz für Deutschland beantragen, wenn er

  1. entweder einen deutschen oder einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss und
  2. einen Arbeitsvertrag mit einem Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 44.800 € (3733 Euro monatlich), in sogenannten Mangelberufen (Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte und IT-Fachkräfte ) in Höhe von 34.944 € (2912 Euro monatlich) hat.

Diese neue Regelung hat eine Reihe von Vorteilen für den Ausländer. Insbesondere fällt für das Visum der Ehefrau der Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen weg.

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